Datenschutzerklärung

Daten, die für die Bereitstellung der Website und die Erstellung der
Protokolldateien verarbeitet werden
 

a. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?
 

Bei jedem Zugriff auf Inhalte der Website werden vorübergehend Daten gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Die folgenden Daten werden hierbei erhoben:
 

- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- IP-Adresse
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Website, von der aus die Website aufgerufen wurde
- Websites, die über die Website aufgerufen werden
- Besuchte Seite auf unserer Website
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Übertragene Datenmenge
- Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
- Betriebssystem
 

Die vorübergehende Speicherung der Daten ist für den Ablauf eines Websitebesuchs erforderlich, um eine Auslieferung der Website zu ermöglichen. Eine weitere
Speicherung in Protokolldateien erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung.
 

b. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?
 

Die Daten werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO verarbeitet. Die Website wird bei [STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7,
10249 Berlin] gehostet. Der Hoster empfängt die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.



c. Wie lange werden die Daten gespeichert?
 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Bei der Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Die Protokolldateien werden […, maximal bis zu 24 Stunden] direkt und ausschließlich für Administratoren zugänglich aufbewahrt. Danach sind sie nur noch indirekt über die Rekonstruktion von Sicherungsbändern verfügbar und werden nach maximal vier Wochen endgültig gelöscht.
 

Betroffenenrechte
 

a. Recht auf Auskunft


Sie können Auskunft nach Art. 15 DS-GVO über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.


b. Recht auf Widerspruch


Sie haben ein Recht auf Widerspruch aus besonderen Gründen (siehe unter Punkt II).
 

c. Recht auf Berichtigung


Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
 

d. Recht auf Löschung


Sie können nach Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. 

 

e. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 
Sie haben nach Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
 

f. Recht auf Beschwerde


Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Ar. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht,
sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren. 

 

g. Recht auf Datenübertragbarkeit


Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 DS-GVO vorliegen, steht Ihnen das Recht zu, sich Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in
Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Sie beruhen daher nicht auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO, sondern sind nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO gerechtfertigt. Die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 DS-GVO sind demnach insoweit nicht erfüllt.


 Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO


Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die
Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Schwinger Industriekletterer – Inhaber Ronny Zuchold

 

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für alle von Schwinger Industriekletterer – Inhaber Ronny Zuchold (nachfolgend: Auftragnehmer) übernommenen Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Auftraggebern.

Sofern im Einzelfall ausdrücklich vereinbart, kann die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) zur Anwendung kommen. In solchen Fällen gelten diese AGB nur ergänzend.

Die Kalkulation der Leistung basiert auf der Annahme, dass zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ungehinderte Baufreiheit besteht und die Leistungen zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden können.

Kommt es zu Behinderungen, z. B. durch andere Gewerke, unvollständige Vorarbeiten oder sonstige äußere Umstände, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Erstattung der hierdurch entstehenden Mehrkosten.

 

§ 2 Angebot – Preise

Unsere Angebote sind ab Angebotsdatum einen Monat lang gültig. Mit Annahme des Angebots gelten die darin genannten Preise als verbindlich, sofern die Ausführung der Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. Erfolgt die Leistungserbringung erst nach Ablauf dieser Frist, behalten wir uns eine angemessene Preisänderung vor, wenn sich die Lohn- oder Materialkosten wesentlich (mehr als 1 %) verändert haben. 

Stundenlohnarbeiten sowie zusätzlich beauftragte Leistungen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, werden – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – auf Stundenlohnbasis zuzüglich Materialkosten abgerechnet.

Angebote, einschließlich aller darin enthaltenen Texte, Zeichnungen, Berechnungen und sonstiger Unterlagen, sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung durch Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei umfangreichen oder besonders aufwändigen Angebotsausarbeitungen (z. B. bei erheblicher Vorplanung, Recherche oder Begehungen), kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 Euro erhoben werden. Diese wird bei Erteilung eines entsprechenden Auftrags vollständig mit der späteren Rechnungssumme verrechnet.

 

§ 3 Witterungsbedingungen

Arbeiten im Außenbereich und an exponierten Lagen (z. B. an Fassaden, Dächern, Industrieanlagen) sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneten Wetterbedingungen – insbesondere bei starkem Wind, Regen, Schnee, Eis, hoher Luftfeuchtigkeit oder extremer Hitze – ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen zu unterbrechen oder zu verschieben.

Solche wetterbedingten Verzögerungen verlängern die vereinbarte Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung zuzüglich einer angemessenen Organisationszeit sowie gegebenenfalls notwendiger Rüstzeiten.

Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen witterungsbedingter Verzögerungen ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

 

§ 4 Vergütung

Gemäß § 632a BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen sowie für angeliefertes Material, Gerät oder vorbereitende Maßnahmen zu stellen. Diese Abschlagsrechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

Ein Skonto in Höhe von 2 % wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen ist und der vollständige Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht. Andernfalls ist der volle Betrag ohne Abzug zu leisten.

Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, sobald die Zahlungsfrist überschritten ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§ 5 Gewährleistung / Verjährungsfrist

Die Abnahme der Leistung ist Voraussetzung für den Beginn der Gewährleistungsfrist. Sofern keine förmliche Abnahme vereinbart wurde, gilt die Leistung als abgenommen,

                  •               wenn sie vom Auftraggeber in Gebrauch genommen wurde,

                  •               wenn der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und diese fristlos verstrichen ist, oder

                  •               durch sonstiges schlüssiges Verhalten, das erkennen lässt, dass der Auftraggeber die Leistung als vertragsgerecht ansieht.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Gewerks, spätestens mit vollständiger Zahlung der Schlussrechnung. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem Mängel an der erbrachten Leistung geltend gemacht werden können.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der für Industriekletterarbeiten gebotenen Sorgfalt ausgeführt werden.

Nicht als Mangel gelten natürliche Abnutzungserscheinungen infolge Witterung, UV-Belastung, Umweltbedingungen oder anderer äußerer Einflüsse – insbesondere bei Arbeiten im Außenbereich oder an schwer zugänglichen Bereichen. Diese können trotz fachgerechter Ausführung bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auftreten.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 634a BGB:

                  •               2 Jahre bei Instandhaltungs-, Wartungs- und Renovierungsarbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen

                  •               5 Jahre, wenn die Leistungen Neubaucharakter haben oder die Gebäudesubstanz wesentlich betreffen

 

§ 6 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aus dem Vertrag mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich anerkannt.

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Forderung des Auftraggebers im rechtlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag steht oder der Auftragnehmer in Verzug ist.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung auch Lieferungen von Materialien oder Geräten erbringt, bleibt das Eigentum an diesen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vorbehalten.

Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Bauwerk oder einer anderen beweglichen Sache des Auftraggebers untrennbar verbunden, tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen, zum Beispiel aus einem späteren Weiterverkauf des Objekts, an den Auftragnehmer ab, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vorbehaltseigentum an den gelieferten Waren zurückzufordern, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.

 

§ 8 Abnahme und Zustandsfeststellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Sofern keine förmliche Abnahme vereinbart wird, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt, eine ihm gesetzte Frist zur Abnahme verstreicht oder durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung als vertragsgerecht anerkennt.

Der Auftragnehmer hat das Recht, auch Teilabnahmen zu verlangen, wenn in sich abgeschlossene Teile der Leistung vorab als fertiggestellt gelten. Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn durch die seilgestützte Arbeit bestimmte Teilbereiche unabhängig voneinander abgeschlossen werden können.

Bei der Abnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich zu melden, andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um ein gewerbliches Auftragsverhältnis, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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